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Ein Versehen, das jedem Jäger mal passieren kann

Zerschossenes Auto

Versäumnis der Industrie: Die meisten Autoscheiben sind nicht kugelsicher

Seitdem es die Jagd gibt, gibt es auch Jagdunfälle. Das war immer so und wird immer so bleiben. Menschen sind nun einmal nicht perfekt. Welchen Sinn hat es somit, tödliche Zwischenfälle in den Medien großartig aufzubauschen … oder den bedauernswerten Jäger auch noch vor Gericht zu zerren?

Die „Stuttgarter Zeitung“ titelt „Mann in Auto von fehlgeleiteter Kugel getroffen“ und zitiert den beschuldigten Waidmann: „Für mich war das (Jagen) nicht einfach nur ein Hobby, sondern eine willkommene Pflicht.“

Aber kann ein Mensch wegen seines Pflichtbewusstseins verurteilt werden? Wohl kaum!

Der wackere Jäger hatte eine Drückjagd organisiert, sich inmitten eines Maisfeldes auf einem Traktor positioniert und in Richtung Landstraße geschossen. Der Beifahrer in einem PKW wurde von dem Projektil voll erwischt. Es passierte das Schlimmste was geschehen kann – der Jäger verlor anschließend die Freude an der Jagd!

Seine Waffen habe er abgegeben, den Jagdschein nicht verlängern lassen. Der 46 Jahre alte Mann auf der Anklagebank im Landgericht Amberg will kein Jäger mehr sein. „Auf keinen Fall“, sagt er.

Und das, obwohl Waidgenossen dem wackeren Jäger vor Gericht bestätigten, alles richtig gemacht zu haben:

Als Zeugen geladene Jäger sagen, der Jagdleiter (also der Angeklagte) habe vorschriftsgemäß über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen informiert und einen Verbindungsweg zu dem Feld gesperrt.

Welche Fragen sollen hier also noch unbeantwortet sein? Das Verfahren ist einzustellen! Der Jäger gehört wieder auf den Hochsitz (bzw. Traktor)!