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Wilderer ermordet zwei Polizisten und wandert dafür lebenslang ins Gefängnis

Jäger und Wilderer – durch das Töten von Tieren enthemmt?

Man sagt, dass es vom Töten eines Tieres bis zum Töten eines Menschen nur ein kleiner Schritt sei, dass die Jagd die Tötungshemmung in jede Richtung immer weiter herabsetzen würde.

Tatsächlich kommen immer wieder Menschen durch Schüsse ums Leben, die von Jägern abgefeuert werden. Im Jahr 2016 schoss beispielsweise der Jäger und „Reichsbürger“ Wolfgang Plan durch eine geschlossene Tür auf einen jungen Polizisten, der junge Mann erlag seinen Verletzungen.

Nun wurde ein Wilderer, der zwei Polizisten – eine Frau und einen Mann – kaltblütig umbrachte, verurteilt:

Andreas S. und ein Komplize waren am 31. Januar 2022 mit dem Wagen unterwegs gewesen, um illegal zu jagen. Andreas S. schoss vom Fahrzeug aus auf das Wild, sein Kumpel trug die Beute in den um­gebauten Kastenwagen.

In dieser Nacht gerieten die beiden in eine Verkehrskontrolle. Andreas S. zeigte zunächst seine Papiere vor. Doch die Polizisten schöpften Verdacht und forderten per Funkgerät Verstärkung an, sie sprachen von „dubiosen Personen“ und äußerten den Verdacht auf Jagdwilderei. Die Personalien oder das Kennzeichen nannten sie der Zentrale nicht.

Andreas S. hörte nach Ansicht des Gerichts alles mit, und da er weder eine Jagderlaubnis noch einen Waffenschein besaß, entschloss er sich, die beiden Beamten zu töten, um unerkannt flüchten zu können.

Tatsächlich schoss der Wilderer zuerst der Polizistin in den Kopf – sie starb sofort-, anschließend feuerte er auf ihren Kollegen. Dieser konnte noch einen Notruf an die Zentrale absetzen und sich dann auf das nahe Feld flüchten, von wo aus er mit seiner Dienstwaffe auf Andreas S. feuerte, bis sein Magazin leer war.

Das Gericht konstruierte, wie Andreas S. mit seinem mit illegaler Thermozielferntechnik ausgerüsteten Jagdgewehr mehrmals auf den am Boden liegenden Beamten schoss, bis sich dieser nicht mehr rührte.

Nachdem Andreas S. festgenommen worden war, schusterte er sich eine wilde Lügengeschichte zurecht. Er habe nicht gewusst, dass er Polizisten vor sich gehabt habe (trotz Polizeifahrzeug und Uniformen), er habe daher aus „Notwehr“ geschossen. Das Gericht nahm kein Wort davon für bare Münze. Das Urteil lautet lebenslänglich.

Der Komplize des Täters kam ohne Strafe davon, weil er nicht geschossen hatte und später bereitwillig mit der Polizei kooperierte.

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des Haupttäters fest. Damit gilt eine Entlassung nach 15 Jahren als ausgeschlossen.

Es ist allerdings bedauernswert, dass „lebenslänglich“ in Deutschland nicht auch wirklich „lebenslänglich“ bedeutet.

Das Ende einer 85-jährigen Jagdkarriere

Ein 85-jähriger Jäger erschoss zunächst seine Nachbarn, dann sich selbst. Nach Angaben der Ermittler schoss der Waidmann aus Bienenbüttel bei Lüneburg auf ein Ehepaar, beide um die 60 Jahre alt. Der Bluttat ist wohl ein Nachbarschaftsstreit vorausgegangen. Der Jäger besaß, wie viele Grünröcke, gleich mehrere Waffen. Auch vor der Gewalttat soll er bereits Streit mit seinen Nachbarn gesucht haben. Irgendwann dreht der 85-Jähre dann wohl durch.

Großeinsatz von Polizei und Spezialkräften

Zu der tödlichen Begegnung war es zur Mittagszeit gekommen. Nachbarn hörten Schüsse sowie die grauenhaften Schreie der Sterbenden und alarmierten die Polizei. Ein Großaufgebot aus Hamburg und Hannover eilte daraufhin herbei. Die Beamten fanden den 85-jährigen Jäger und das Ehepaar tot auf.